Ausbildung zur Erste-Hilfe-Kursleitung

Ansprechpartnerin
Frau Kerstin Teichmann
Tel.: 04488/1028-15
Fax: 04488/1028-99
Mail: teichmann@drk-ammerland.de
Bürozeiten:
Mo. - Do. von 08:00-13:00 Uhr
Fr. von 08:00-12:00 Uhr
Wir bilden Sie zum Erste-Hilfe-Ausbilder / zur Ersten-Hilfe-Ausbilderin aus!
Erste-Hilfe-Ausbilder und -Ausbilderinnen leiten eigenständig Erste-Hilfe-Kurse. Dabei arbeiten sie mit den verschiedensten Menschen zusammen und unterrichten in Unternehmen, Schulen und Kindergärten. Sie vereinen in ihrer Tätigkeit medizinisches Fachwissen und pädagogische Fachkompetenz.
Wir bieten Ihnen
- eine sinnstiftende Tätigkeit
- flexibles, kreatives und eigenständiges Arbeiten
- Organisation und Finanzierung der Erste-Hilfe-Ausbildung, sowie weiterer Fortbildungen
Sie erfüllen folgende Grundvoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Sie sind präsentationsfreudig und kommunikativ
- Sie besitzen körperliche Fitness zur Darstellung der Übungen
Ihr Weg zum/zur Erste-Hilfe-Ausbilder*in
Ohne vorheriger notfallmedizinischer / sanitätsdienstlicher Kenntnisse verläuft die Ausbildung in 5 Etappen:
Ansprechpartner
Herr Hartmut Nett
Tel.: 04488/1028-33
Fax: 04488/1028-99
Mail: nett@drk-ammerland.de
Bürozeiten:
Mo. - Do. von 08:00-16:00 Uhr
Fr. von 08:00-12:00 Uhr
Mit notfallmedizinischer / sanitätsdienstlicher Ausbildung entfallen die ersten beiden Stufen. Die Ausbildung erstreckt sich auf die oben genannten Etappen 3 - 5:
- Schulung von Ausbilder*innen für Erste-Hilfe - Modul A
- Schulung von Ausbilder*innen für Erste-Hilfe - Modul B
- Begleitete Praxisphase
Möglichkeiten der Weiter- und Fortbildung nach Abschluss der Erste-Hilfe-Ausbildung
Nach der erfolgreichen Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder / zur Erste-Hilfe-Ausbilderin haben Sie die Möglichkeit, weiterführende Lehrscheine zu erlangen, wie zum Beispiel
- Erste-Hilfe am Kind
- Erste-Hilfe für Sportgruppen
Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige Durchführung von Erste-Hilfe Ausbildungen und -Fortbildungen sowie Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft.
Die Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder/Erste-Hilfe-Ausbilderin kann ehrenamtlich (mit Aufwandsentschädigung) oder als hauptamtliche Tätigkeit (haupt- oder nebenberuflich) ausgeübt werden.