Erste Hilfe Fortbildung für Pflegeeinrichtungen nach §132 SGB V (MD)

Ansprechpartnerin
Frau Kerstin Teichmann
Tel.: 04488/1028-15
Fax: 04488/1028-99
Mail: teichmann@drk-ammerland.de
Bürozeiten:
Mo. - Do. von 08:00-13:00 Uhr
Fr. von 08:00-12:00 Uhr
Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens acht Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte im Jahr absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V.
MDK fordert regelmäßige Erste-Hilfe-Schulung
Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Mit unserer Erste-Hilfe-Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe schulen und gleichzeitig qualifiziert fortbilden.
Allgemeine Hinweise
- 3 Unterrichtseinheiten
- Mindestteilnehmerzahl: 10
- Kursorte im Landkreis Ammerland: Westerstede
- ohne Kursanmeldung ist eine Teilnahme leider nicht möglich
- Personalausweis / Reisepass erforderlich
- Bitte Selbstverpflegung beachten (Kaffee und Tee stellen wir vor Ort zur Verfügung)
- Bitte Kugelschreiber mitbringen
Ansprechpartner
Herr Hartmut Nett
Tel.: 04488/1028-33
Fax: 04488/1028-99
Mail: nett@drk-ammerland.de
Bürozeiten:
Mo. - Do. von 08:00-16:00 Uhr
Fr. von 08:00-12:00 Uhr