helferportraits--header.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Schulbegleitungen und Inklusionshilfen

Schulbegleitungen ermöglichen Schülerinnen und Schülern mit einer Beeinträchtigung/Behinderung oder die von einer Behinderung bedroht sind, die möglichst selbstbestimmte Teilhabe am schulischen Alltag und an schulischen Aktivitäten in allen Schulformen. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung, Persönlichkeitsentfaltung und selbstständigen Lebensführung zu stärken.

Der DRK-Kreisverband Ammerland ist bereits seit 2008, weit bevor der Begriff Inklusion ins allgemeine Bewusstsein gerückt ist, auf dem Gebiet Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen tätig.

Die Schulbegleitungen des DRK-Kreisverbands Ammerland e.V. bieten eine individuelle und bedarfsorientierte Unterstützung beim Meistern der schulischen Anforderungen an Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen.

Ansprechpartnerin

Frau Ute Henkensiefken
Tel: 04488/1028-14
Fax: 04488/1028-99
Mail: henkensiefken@drk-ammerland.de

Bürozeiten:
Mo. - Do. von 07:00-16:00 Uhr
Fr.            von 07:00-12:00 Uhr

Am Achterkamp 2
26655 Westerstede

Tätigkeiten einer Schulbegleitung können u.a. sein:

  • Pflegerische Tätigkeiten zur Alltagsbewältigung (wie Hilfe beim Anziehen, beim Toilettengang, Unterstützung beim Essen)
  • Hilfen zur Mobilität (Orientierung und Fortbewegung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände)
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschüler*innen
  • praktische Hilfen zur Bewältigung des Schulalltags, einschließlich der Teilnahme an üblichen schulischen Aktivitäten
  • Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Erziehungsberechtigten


Wie beantrage ich eine Schulbegleitung und wer übernimmt die Kosten?

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen körperlicher, seelischer oder geistiger Art können einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim jeweiligen Jugendamt oder Sozialamt des Landkreises oder kreisfreien Stadt stellen.
Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ist das jeweilige Sozialamt gem. §§ 99, 112 SGB IX zuständig, bei einer seelischen Beeinträchtigung das jeweilige Jugendamt gem. § 35a SGB VIII. Diese übernehmen auch die Kosten.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Ansprechpartnerin auf. Wir beraten Sie gerne und bieten individuelle Gesprächstermine und Unterstützung an.

Sie wollen in der Schulbegleitung tätig werden, haben jedoch noch nicht an der Qualifizierung teilgenommen?

Unter nachfolgendem Link können Sie sich nähere Informationen über den Qualifizierungskurs beim DRK-Landesverband Oldenburg e.V. einholen.

Klicken Sie hier, wenn Sie sich für die Ausbildung interessen.